§Geltung dieser
Bedingungen
Meine Lieferungen, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
Werden von mir im Rahmen der Produktionsabwicklung Fremdangebote
eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben,
so berechne ich die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen
nach Zeit- und Kostenaufwand.
Ich bin berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
§ 3 Leistungsumfang
Dokumenation, Handbücher oder Einweisungen gehören zu
meinen Leistung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
In meinen Angeboten sind folgende Posten nicht enthalten, wenn und
soweit nichts anderes im Angebot vermerkt ist: Auslagen für technische
Nebenkosten, Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktion, Satz und Druck , Kurierkosten, Proofs, Farbausdrucke,
Lektorat, Übersetzungen, Spesen, Fahrt- und Reisekosten, Organisations-
und Beschaf-fungskosten, Urheberrechtsübertragungen, Werkzeugkosten,
Herstellung von Werbemitteln, Marktforschungen und andere Spezial-
Unternehmungen.
Erkenne ich während der Bearbeitung, dass die vorgesehene Leistung
aus sachlichen Gründen modifiziert werden muss, teile ich dies
dem Auftraggeber unverzüglich mit.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich
ist, völlig fehlerfreie DV-Programme oder -anwendungen zu entwickeln.
Dem Auftraggeber ist weiterhin bekannt, dass eine Website nicht unter
allen Browsern bzw. auf allen Internet- Zugangsgeräten fehlerfrei
und/oder einheitlich angezeigt werden kann.
Ist meine Leistung Teil einer Gesamtleistung, die von mehreren Leistungsträgern
erbracht wird, trägt im Zweifel der Auftraggeber die Systemverantwortung
(Koordination und Haftung) für die Gesamtleistung. Insbesondere
trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Konfiguration
oder Administration von Systemen und Anwendungen.
Kommt eine von mir ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte
Konzeption aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht
zur Durchführung, so bleibt mein Honoraranspruch davon unberührt.
§ 4 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Ich behalte den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird notwendige Daten zeitgerecht und in der
gewerbeüblichen Form, in der Regel digital, zur Verfügung
stellen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ich eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers diesbezüglich,
können auch Schadenersatzansprüche von mir geltend gemacht
werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.
Soweit ich dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter
Angabe einer angemessene Frist zur Prüfung z. B. auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überlasse, so gelten diese mit Ablauf
der Frist als genehmigt, soweit ich keine Korrekturaufforderung erhalte.
Ist eine Frist nicht gesetzt, so sind die Regeln über die Abnahme
der Leistung auf Entwürfe und/oder Testversionen entsprechend
anzuwenden.
Der Auftraggeber wird mich unverzüglich von Fehlern und Beeinträchtigungen
der vertraglichen Leistung bzw. von Entwürfen und/oder Testversionen
unter Angabe der genauen Fehlerspezifikation informieren. Der Kunde
ist für ausreichende Ressourcen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht
selbst verantwortlich.
Wenn ich dies für erforderlich halte, wird der Auftraggeber für
mich notwendige Bilder, Texte, Audio-und Videodateien einschließlich
deren Dokumentation zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen
zu schützen und durch angemessene Datensicherung selbst Vorsorge
zu treffen.
§ 6 Nutzungsrecht
Ich übertrage meinem Auftraggebern die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart
ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Werden Entwürfe/Illustrationen/Zeichnungen später, oder
in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt,
so bin ich berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich
in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten
zu verlangen.
Erbringe ich Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des
Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck / das Nutzungsrecht der Website
und /oder deren Bestandteile auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen
gehen nur in soweit auf den Auftraggeber über, als der Umfang
aus der ursprünglichen Aufgaben-stellung hervorgeht, ansonsten
sind sie gesondert zu regeln. Auslandsrechte (einschließlich
der Rechte für das deutschsprachige Ausland) oder Rechte an weiteren
Auflagen gelten nicht als mitübertragen.
Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, schriftlich Auskunft
über den Umfang der Nutzung durch den Auftraggeber bzw. durch
Dritte zu erteilen. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst
mit vollständiger Zahlung. Alle Entwürfe, Illustrationen
und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2
UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Entwürfe,
Illustrationen und Reinzeichnungen dürfen ohne meine ausdrückliche
Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt mich, eine Ver-tragsstrafe
in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als
vereinbart.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von mir im Angebotssta-dium
eingereichten Vorschläge und Beratungen zu verwenden und zwar
unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind
oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in abgewandelter
Form durch Dritte.
Entwürfe und Alternativ- bzw. Vorentwürfe bleiben mein Eigentum
und sind mir auf Anforderung in einer angemessenen Frist zurückzugeben.
Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber versichert, daß er zur
Verwendung aller mir übergebener Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber mich von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.
Ich nehme für die Erstellung der vertraglichen Leistung auch
Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial ) in Anspruch,
die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können.
Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen,
dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr, oder nur zu erheblich veränderten
Konditionen zur Verfügung steht. Ich kann in einem solchen Fall
ähnliches Material verwenden.
Ich kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial
mit einem Service Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen.
Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit
und im Rahmen der vertraglichen Leistung nutzen. Wird das fremde Lizenzmaterial
nicht dementsprechend verwendet, so ist mein Auftraggeber zum Ersatz
des mir entstehenden Schadens verpflichtet, wenn und soweit die vertragliche
Leistung in Anspruch genommen wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über
jede unrechtmäßige Nutzung die ihm bekannt wird zu unterrichten,
sowie gegen den Verletzter der gewerblichen Schutzrechte in geeigneter
Weise vorzugehen oder den Inhaber oder mich dabei zu unterstützen.
Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Schutzrechten durch mich
z. B. aufgrund einer Abmahnung bekannt, so wird er mich unverzüglich
darüber informieren.
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen
übernehme ich keine Gewähr, wenn und soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
§ 7 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Auftraggeber räumt mir das Recht ein, mein Logo und ein
Impressum in geeigneter Weise in die vertragliche Leistung einzubinden.
Dieses Recht schließt insbesondere auch die Verlinkung der Seite
des Kunden von diesem Impressum zu meiner Site ein.
Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copy- Right-Hinweise
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies
gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise
auf den Urheber.
Ich behalte mir das Recht vor, erbrachte Leistungen, auch wenn Sie
auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu Präsentationszwecken
zu verwenden, die vertragliche Leistung und alle Vorleistungen in
eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, entsprechende Links
zu setzen und die Beauftragung und /oder die vertragliche Leistung
in den Fachmedien zu veröffentlichen.
Von allen vervielfältigten Print-Arbeiten überläßt
der Auftraggeber mir 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich.
Ich bin berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Ich habe das Recht, auf Vervielfältigungsstücken von Printprojekten
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung
berechtigt mich zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten bzw.
nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen
Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis
geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen, Illustrationen, Grafiken und Reinzeichnungen
werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und
für Rechnung des Auftraggebers.
§ 9 Zahlungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie
ist ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge werden nachgefordert.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt
sich ein Auftrag über einen größeren Betrag als 500
Euro, gelten folgende Fälligkeiten als vereinbart:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten,
1/3 nach Ablieferung.
Es sei denn, es ist im Angebot etwas anderes
vereinbart worden.
Ich bin nach meiner Wahl auch berechtigt vor dem Beginn der Bearbeitung
eine Bürgschaft auf erste Anforderung und ohne die Möglichkeit
der Einrede der Vorausklage einer namhaften Deutschen Großbank
über 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ich bin daneben berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, deren
Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung
und dem Gesamtumfang der geschuldeten Leistung orientiert.
Geht eine Voraus, Teil- oder Abschlagszahlung nicht innerhalb von
sieben Tagen ab Anforderung ein, bin ich berechtigt, die Bearbeitung
des Auftrags bis zum Zahlungseingang einzustellen; ich bin in diesem
Fall berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Bearbeitung
der Änderung oder Erweiterung der vertraglichen Leistung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wenn mir Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers in Frage stellen, so bin ich berechtigt, die gesamte
Restleistung fällig zu stellen und außerdem Vorauszah-lung
oder eine andere Sicherheit zu verlangen.
Ich bin, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, berechtigt
Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche
rechtskräftig festgestellt oder anerkannt worden sind.
§ 10 Liefer- und Leistungszeit
Werden Änderungen oder Erweiterungen der vertraglichen Leistung
notwendig, die nicht bloß geringfügigen Umfang haben, so
bin ich berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Bearbeitung
der Änderung oder Erweiterung der vertraglichen Leistung, zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die mir die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Datenverluste, auch
wenn sie bei Lieferanten von mir eintreten, Probleme mit Software-Produkten
oder anderen Datenverarbeitungsanwen-dungen Dritter, unzureichende
Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung, insbesondere Hard- und
Softwaredefizite, wenn und soweit sie mir nicht bekannt waren oder
hätten bekannt sein müssen -habe ich auch bei verbindlich
vereinbarten Terminen oder Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
mich die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern ich die Nichteinhaltung von verbindlich
zugesagten Terminen oder Fristen zu vertreten habe oder mich in Verzug
befinde, hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz in Höhe
von höchstens 50 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferung oder Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit von mir. Ich bin zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 11 Abnahme
Der Auftraggeber wird meine Leistungen unverzüglich abnehmen,
sobald ich die Abnahmebereitschaft mitteile.
Meine Leistungen gelten als abgenommen, wenn ich die Abnahmebereitschaft
unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt habe und der Auftraggeber nicht innerhalb eines Zeitraums
der ihm eine sorgfältige Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler
zu erkennen, spätestens jedoch nach sieben Tagen, die Abnahme
erklärt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen
Mangel der von mir erbrachten Leistung beruht
oder der Auftraggeber die Website oder Teile davon, ohne weitere Prüfung
für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder mich damit beauftragt,
Reinzeichnungen ohne meine Prüfung zum Druck freizugeben, bzw.
die gelieferte Sache gebraucht.
Wird die Abnahmebereitschaft vom Auftraggeber
nicht mitgeteilt, so gilt anstelle der Mitteilung der Zeitpunkt, zu
dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis
nehmen müssen.
§ 12 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung von Printprojekten
sind mir Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung
durch mich erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme
der Produktionsüberwachung bin ich berechtigt, nach eigenem Ermessen
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen
zu geben. Ich hafte für Fehler nur bei eigenem Verschulden und
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 13 Gefahrübergang
Die Gefahr geht für Sachleistungen auf den Auftraggeber über,
sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager oder den Betrieb eines
Lieferanten verlassen hat. Falls der Versand ohne ein Verschulden
von mir unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
an den Auftraggeber über.
§ 14 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, alle anderen
Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Andernfalls
können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht
werden.
Ich behebe einen wesentlichem Mangel durch Nachbesserung. Auch die
mehrfache Nachbesserung von Mängeln ist zulässig, wenn und
soweit sie zumutbar ist.
Der Auftraggeber wird Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich
umsetzen.
Ich übernehme keine Garantie für erfolgreiche Eintragungen
bei Suchmaschinen und /oder Katalogen.
Als Mängel gelten Abweichungen von gestalterischen Elementen
oder Funktionen, wenn und soweit diese Abweichungen den Wert oder
die Tauglichkeit mehr als unerheblich mindern oder über eine
sachdienliche und gewerbeübliche kreative Freiheit hinausgehen
und mit übergeordneten Gestaltungsgrundsätzen kollidieren.
Eine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche
Unbedenklichkeit eines Vorschlags kann durch mich nicht übernommen
werden; insoweit hafte ich hier auch nicht für ihre Beratung.
§ 15 Haftung
Ich verpflichte mich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesonders auch mir überlassene
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
Ich hafte für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Sofern ich notwendige Fremdleistungen in Auftrag gebe, sind die jeweiligen
Auftragnehmer nicht meine Erfüllungsgehilfen. Ich hafte nur für
eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers
durchgeführt werden, übernehme ich keinerlei Haftung. Ich
trete hier lediglich als Mittler auf.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Illustrationen, Grafiken Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für
die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen
und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch mich.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten hafte ich nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werkes schriftlich bei mir geltend zu ma-chen. Danach
gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung
gegen mich sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren
oder Mangelfolgeschä-den verlangt wird, es sei denn, die Haftung
beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko
von solchen Schäden absichern soll.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme
zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z. B. Anfertigung von Sicherungskopien)
entstanden wäre. Untypische, unvorhersehbare Schäden werden
von meiner Haftung nicht erfasst.
Ich hafte nicht für veröffentlichte Inhalte von Mailings
oder den Inhalt von Websites, insbesondere wenn dadurch Rechte Dritter
oder Vorschriften des Strafrechts oder andere öffentlich-rechtliche
Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber stellt mich insofern
von solchen Ansprüchen frei. Daneben bin ich berechtigt den
Zugang zu solchen Inhalten zu sperren oder ins sonstiger Weise unmöglich
zu machen.
§ 16 Datenschutz und Geheimhaltung
Ich speichere im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
auch personenbezogene Daten über den Auftraggeber und seine Mitarbeiter
gem. dem Bundesdatenschutzgesetz. Durch die Verbindung eines Netzwerks
mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen
Verwendung von Daten; insbesondere sensible Daten hat der Auftraggeber
durch geeignete Maßnahmen selbst zu schützen.
Beide Vertragsparteien werden Passwörter oder Zugangscodes oder
andere als vertraulich gekennzeichnete Daten und Informationen vertraulich
behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und
vor allem Source-Codes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass online gestellte
Daten, insbesondere Bilder und Grafiken und andere Gestaltungsmittel,
nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vor unberechtigtem Kopieren
geschützt werden können.
§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Auftraggeber und mir, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen,
oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Forderungen nicht berührt.